Abzug Säule 3a im 2023:
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wurde an die Erhöhung der AHV Renten 2023 angepasst. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.